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OLG Hamburg (5 U 135/90) | Datum: 10.04.1991
I. Der Beklagte wird verurteilt 1. es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, daß dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft [...]